Hierher gehören nach obigem nur diejenigen Pressen, bei denen der Pressenstößel unter direkter Belastung eines einarmigen, doppelarmigen oder Winkelhebels steht und auf den Hebelkraftarm nicht Kurbel, Exzenter , Schraubenspindel, Zahnstange oder Kolben einwirkt, da diese Pressen zweckmäßiger den durch diese Elemente gekennzeichneten Pressen zugerechnet werden. – Auf den Kraftarm der Hebelpressen kann ein Druck (mittels Hand oder Fuß, Druckstangen und als Zahndruck bei Ausbildung des Kraftarms als Zahn-, Schnecken- oder Schaltrad) oder ein Zug (mittels Zugstangen, Seilen oder Ketten) ausgeübt werden.
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